Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
Elke Thiemenachfolgend "Auftragnehmerin" genannt und dem Auftraggeber (auch Besteller oder Kunde genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Informationen zur Abgrenzung von Privat- und Geschäftskunden:Ist der Kunde Unternehmer laut § 14 BGB gilt folgendes: Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung eines Artikels gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen durch den Auftraggeber mit dem Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen bzw. individuelle Vertragsabreden gelten nur, soweit sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag.
Ist der Kunde Verbraucher laut § 13 BGB gilt folgendes:
Alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen Elke Thieme Mediengestaltung und - produktion und dem Kunden zustande kommen, werden auf der Basis der nun folgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt, falls keine individuellen Vertragsabsprachen getroffen sind. Individuelle Vertragsabsprachen stehen über diesen AGB.
Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin – Elke Thieme Mediengestaltung und Medienproduktion, per e-Mail, Briefpost oder per Fax beim Auftraggeber kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.
Wird vom Kunden eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag trotzdem mit dem Kunden zustande. Der Besteller gilt als Auftraggeber, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit der Besteller lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und die Auftragnehmerin den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat.
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.
Angebote sind frei bleibend. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, können gesondert berechnet werden.
Die Preise der Auftragnehmerin gegenüber Unternehmern gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Die Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und inklusive der Liefer- bzw. Versandkosten.
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen zum Erfüllungsort zu schaffen. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen, insbesondere Druckvorlagen, sind und bleiben Eigentum des Auftraggebers. Alle der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen in dinglicher Form (z.B. zu scannende Vorlagen ect.) werden von ihr sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt sie nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin gibt dingliche (d.h. nicht digitale) Auftragsunterlagen nach Auftragserledigung zurück. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien der Auftragsunterlagen und der druckfertigen Daten zu fertigen und zu behalten. Druckdaten werden bis zu 14 Tage nach Rechnungsstellung archiviert. Auf eine darüber hinausgehende Archivierung hat der Kunde keinen Anspruch. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
Die Auftragsnehmerin führt alle Aufträge auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten aus. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten vor Übermittlung an die Auftragnehmerin sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Auftrag geeignet sind. Druckdaten müssen den Hinweisen entsprechen, die die Auftragnehmerin unter FAQ (Häufig gestellte Fragen) angegeben hat. Die Auftragnehmerin wird die ihr für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Unterlagen, insbesondere Druckvorlagen, mit geschäftsüblicher Sorgfalt auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit hin prüfen. Sind Mängel bei dieser Prüfung nicht erkennbar und werden erst beim Druckvorgang deutlich, haftet die Auftragnehmerin hierfür nicht, insbesondere stehen dem Auftraggeber insoweit keine Gewährleistungsansprüche zu.
Die Auftragnehmerin trifft keine Haftung, sofern sie rechtzeitig Bedenken in Textform gegen die ihr vom Auftraggeber oder Dritten vorgeschriebenen Materialien oder gegen die Art der Ausführung oder Planung vorgebracht hat. Ihre Haftung wird dadurch beschränkt oder ausgeschlossen, dass die vom Auftraggeber vorgelegten Unterlagen zur Durchführung von Leistungen von ihm oder Dritten geprüft oder genehmigt sind.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten - insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers – ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten können nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet werden. Überschreiten die Kosten der zusätzlich berechneten Arbeiten zehn v.H. der vereinbarten Vergütung nicht, gilt die Zustimmung des Auftraggebers zur Übernahme dieser Mehrkosten auch ohne Absprache mit ihm als erteilt. Für die Übernahme von Mehrkosten, die dem Auftraggeber durch die Ausführung von Vorarbeiten entstehen und die zehn v.H. der vereinbarten Vergütung für den Auftrag übersteigen, ist seine Zustimmung erforderlich.
Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt folgendes: Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand.
Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn die Auftragnehmerin diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Ist der Auftraggeber Verbraucher so gilt folgendes: Die Lieferfristen für individuell hergestellte Ware betragen ca. 10 Arbeitstage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weist die Auftragnehmerin auf der jeweiligen Produktseite hin. Die Lieferzeiten beginnen nach Orderklarheit, d. h. nach Klarstellung aller notwendigen Einzelheiten. Bei einer Vereinbarung über die Prüfung von Mustern, Andrucken, Reinzeichnungen u.ä. durch den Auftraggeber, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei jeder nachträglichen Änderung des Auftrages beginnt die Lieferzeit neu.
Bei Nichteinhaltung ist der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen von der Auftragnehmerin berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb der Auftragnehmerin als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, berechtigen die Auftragnehmerin, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Ist der Käufer Unternehmer gilt folgendes: Hat sich die Auftragnehmerin zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Der Käufer muss auch dann zahlen, wenn er die Ware nicht oder beschädigt erhält; bezüglich der Schadenersatzforderung muss sich also der Käufer an den Frachtführer wenden. Diese Ansprüche gegen den Frachtführer kann der Kunde auf Wunsch an die Auftragnehmerin abtreten, welche die Ansprüche nach besten Wissen und Gewissen verfolgen und im Falle der Verwirklichung dem Kunden gutschreiben wird.
Ist der Käufer Verbraucher gilt bezüglich des Gefahrenübergangs das Verbrauchsgüterrecht nach § 474 Abs. 2 BGB. Danach gilt, dass die Gefahr erst übergeht, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat.
Leistungen der Auftragnehmerin erfolgen bei Neukunden für die ersten drei Bestellungen ausschließlich gegen Vorkasse oder Bar-Nachnahme. Bei Selbstabholung hat Barzahlung zu erfolgen. Auslandslieferungen erfolgen ausschließlich gegen Vorauszahlung; etwaige Bankgebühren sind grundsätzlich vom Besteller allein zu tragen (Kostenverteilung: Sender zahlt alle Kosten). Weiterhin steht Paypal als Zahlungsmethode zur Verfügung. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Zahlung per Rechnung ist nur für Stammkunden mit besonderer Vereinbarung möglich. Das Zahlungsziel ist in der Regel 10 Tage, 30 Tage nach Fälligkeit der Leistung und Zugang der Rechnung ist der Kunde automatisch in Verzug, solang kein Zahlungseingang erfolgt ist. Ab dem Zugang einer Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Fälligkeit der Leistung und Zugang der Rechnung, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden.
Bei Waren, für die kein Widerrufsrecht besteht, behält sich die Auftragnehmerin vor, für nicht angenommene bzw. nicht abgeholte Pakete eine Gebühr von 10,- € zzgl. Mehrwertsteuer für die entstandenen Kosten (z.B. für Abwicklung, Verpackung, Fracht) zu berechnen. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden regelmäßigen Kosten zu tragen.
Sollte die Abnahme der Waren – ohne bestehendes Widerrufsrecht – durch den Käufer verweigert werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz im EU-Ausland und verfügt dieser über eine gültige Ust.-IDNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen Ust-IDNr. die Lieferung als steuerfrei behandelt worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, die die Auftragnehmerin auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der Unternehmer die entgangene Steuer. Entscheidend für die umsatzsteuerfreie Lieferung ist der Verbleib der Ware (d.h. der Nachweis, daß die Ware Deutschland verlassen hat). Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.
Ist der Käufer Unternehmer so gilt: Der Auftraggeber hat die Ordnungsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen (§§ 377, 378 HGB). Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Ware auf Verlangen des Auftraggebers an Dritte liefert. Beanstandungen sind binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen geltend gemacht werden, sobald der Käufer von ihnen Kenntnis erlangt hat. Mängelrügen sollen immer in schriftlicher Form abgegeben werden.
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne § 13 BGB so gilt Kaufrecht für Verbrauchsgüter nach § 474 BGB. Die §§ 445 und 447 finden auf die nach § 474 BGB geregelten Kaufverträge keine Anwendung. Gemäß § 476 BGB muss ein Verbraucher bei einem binnen sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache aufgetretenen Mangel nicht beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt gewesen ist. Weiterhin kann beim Verbrauchsgüterkauf die Verjährung der Gewährleistungsansprüche vertraglich nicht zum Nachteil des Käufers auf unter zwei Jahre bei neuen Sachen und nicht auf unter ein Jahr bei gebrauchten Sachen reduziert werden (§ 475 Abs. 2 BGB).
Bei berechtigten Beanstandungen ist die Auftragnehmerin unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft - zugesicherte Eigenschaften sind nur solche, die im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet sind - fehlt oder der Auftragnehmerin oder ihrem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Schadensersatzanspruche aufgrund finanzieller Verluste oder Schadensersatzansprüche Dritter sind ausgeschlossen, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Desweiteren darf die Auftragnehmerin im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die Haftung wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder des Erfüllungsgehilfen des Verwenders nicht ausschließen oder begrenzen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Geringfügige Abweichungen gegenüber einem früheren Auftrag können ebenfalls nicht beanstandet werden. Ebenfalls als nicht mangelhaft gelten produktionstechnisch bedingte Abweichungen und branchenübliche Toleranzen hinsichtlich der Abmessungen. Die Mehr- bzw. Minderlieferung um bis zu max. 10 % ist hinzunehmen und stellt keinen Mangel dar. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, welche nicht aussortiert werden. Beträgt die Fehlmenge bis zu max. 10 % der bestellten Menge, so steht der Auftragnehmerin das Recht zu, anstelle der Nacherfüllung den vereinbarten Preis im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten Menge zu mindern. Bei Mehrlieferung (Überlieferung) können keine Ansprüche an die jeweils andere Vertragspartei – egal welcher Art, hergeleitet werden.
Bei Sonderanfertigungen ist die Auftragnehmerin – bedingt durch unterschiedliche aufeinander folgende Produktionsschritte – zu branchentypischen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % berechtigt. Dem Kunden wird die jeweils die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei. Sollte sich vorstehende Zusicherung, gleich aus welchem Grund, als unzutreffend herausstellen, so verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz jeglicher dadurch entstehenden Schäden wie Lizenzgebühren u.ä. sowie weiterhin zum Ersatz von Aufwendungen, insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung, sowie zu erstattende außergerichtliche und gerichtliche Kosten. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Zusicherung an.
Die im Wege der Geschäftsanbahnung erhobenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden von der Auftragnehmerin in elektronischer Form gespeichert. Diese ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen. Wird Lieferung gegen Rechnung vereinbart, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten an Dritte, insbesondere Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies zur Auftragsabwicklung oder zur Sicherung berechtigter Interessen der Auftragnehmerin erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Auftraggebers dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Für die Auftragsdurchführung, insbesondere den Versand der Ware, erfolgt eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte (z.B. Transportdienstleister) nur im jeweils notwendigen Umfang. Die Auftragnehmerin fühlt sich insbesondere dem Konzept der Datensparsamkeit und Datenvermeidung verpflichtet. Der Kunde kann eine Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
Ist der Kunde Unternehmer, so behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Im kaufmännischen Verkehr gilt Folgendes: zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Auftragnehmerin ab. Die Auftragnehmerin nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Übersteigt der Wert der für die Auftragnehmerin bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Auftragnehmerin auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung der Auftragnehmerin beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Auftragnehmerin verpflichtet.
Paketversandfähige Sachen sind auf meine Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt der Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher können Sie zu Ihrer Information hier abrufen.
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so gilt daß die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam sind. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, das für den Geschäftssitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Bei Verbrauchern im Sinne § 13 BGB gilt: Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Dresden, im Mai 2010
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Der Vertragsschluss erfolgt über individuelle Kommunikation (z.B. per Email). § 312 e BGB ist auf den Vertragsschluss über Telemedien beschränkt und gilt nicht bei individueller Kommunikation, z.B. über E-Mail.